Sicherheit durch regelmäßige Regalprüfungen
Sicherheit durch regelmäßige Regalprüfungen
Durch regelmäßige Regalprüfungen wird die Sicherheit von Menschen, Maschinen und Lagerware gewährleistet.
Die Betriebssicherheitsverordnung betrachtet Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel.
Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Regale regelmäßig von befähigten/fachkundigen Personen kontrolliert werden.
Dabei müssen eventuelle Beschädigungen aufgenommen, vermessen und dokumentiert werden.
Grundlage der Kontrollen ist die neue europäische Norm DIN EN 15635.
Sie legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.
Welche Regale müssen geprüft werden?
Grundsätzlich sind alle Regalsysteme prüfpflichtig (sowohl kraftbetriebene als auch statische Regale):
- Fachbodenregale
- Einfahrregale
- Durchlaufregale
- Palettenregale
- Durchfahrregale
- Archivregale
- Kragarmregale
- Lagerregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Was muss ich beachten
Die Regalprüfung muss einmal jährlich durchgeführt werden. Die genauen zeitlichen Abstände der Prüfungen werden durch die Gefährdungsanalyse derhBetriebssicherheitsverordnung individuell festgelegt. Die Norm DIN EN 15635 unterscheidet hierbei zwischen Sichtkontrollen und Experteninspektionen.
Sichtkontrollen:
Der Sicherheitsbeauftragte des Betriebes muss sicherstellen das Inspektionen in regelmäßigen Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt werden.
Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Experteninspektionen:
„In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den
Sicherheitsbeauftragten, mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen, zu richten.“
(Auszug DIN EN 15635)
Wer ist eine fachkundige Person?
Z. B. ein ausgebildeter Regalprüfer der die entsprechende Gesetze und Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Regeln sowie die entsprechenden Normen
und Normenentwürfe kennt. Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtungen und Regale vorausgesetzt.
Wie verhalte ich mich richtig?
Bei Beobachtung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten
- Regelmäßige Inspektionen durch den Sicherheitsbeauftragten
- Mindestens einmal jährlich eine Inspektion durch eine fachkundige Person
- Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
- Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
- Einführung eines Schadenkontrollverfahrens
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